About: Genome editing is fueling the discussion about genetic engineering.
Pri: Disputoj pri gentekniko.
1. Bessere Menschen? Wissenschaftler wollen die Diskussion um Genom-Editierung in Schwung bringen (05.09.2020)
2. Gentechnik 2.0 ohne Kontrolle? Im Schatten von Corona bereitet die EU die Freigabe der Genom-Editierung vor (22.05.2020)
Published, Aperis: Südwestpresse, 05.09.2020
Bessere Menschen?
Seit jeher ist es Traum und Albtraum zugleich: Lebewesen nach unseren Vorstellungen zu gestalten. Mit der Geneditierung wird die Möglichkeit greifbar. Und eine Diskussion über die Folgen notwendig.
Die ersten genetisch veränderten Menschen waren unserer Zeit zu weit voraus: Die Babys Lulu und Nana, angeblich Aids-resistent, die der Forscher He Jiankui vor zwei Jahren präsentierte, lösten weltweit Empörung aus. Sogar die chinesische Regierung distanzierte sich: Ende 2019 wurde He zu drei Jahren Gefängnis und einer hohen Geldstrafe verurteilt. Andere Forscher haben aber bereits ähnliche Experimente angekündigt. Wie CRISPR/Cas und andere revolutionäre Technologien zur Erbgut-Veränderung ethisch bewertet und gesetzlich reguliert werden sollen, ist dabei noch ungeklärt.
In Deutschland soll sich das PR-Desaster der traditionellen Gentechnik nicht wiederholen. Damit die neue Genom-Editierung „auch von der Gesellschaft getragen“ werde, verspricht das Bundesministerium für Bildung und Forschung, diesmal die Öffentlichkeit „von Anfang an miteinzubeziehen“. Von 2016 bis 2020 wurden deshalb mit rund 4,5 Millionen Euro Forschungen zu ethischen, rechtlichen und sozialen Fragen der Lebens-wissenschaften gefördert, außerdem mit rund 3 Millionen Euro „Diskurs-Projekte“ zu Bioethik. Dazu kommen weitere Initiativen. Die Universität Hannover etwa baut gerade ein eigenes „Zentrum für Wissenschaftsreflexion“: 13 Professoren verschiedener Fachrichtungen sollen dort die Grenzbereiche von Ethik, Recht und Biotech ausloten.
Elf große Forschungsverbünde, an denen sich mehr als 30 Institute beteiligen, veröffentlichen jetzt nach und nach ihre Abschluss-berichte. Bereits abgeschlossen ist zum Beispiel das Karlsruher Projekt BueDeKa: Eine von Germanisten entwickelte Umfrage zu Keimbahn-Eingriffen soll bei der Meinungsbildung helfen. Das Projekt BAGE in Oldenburg untersuchte die „ethische Bewertungs-kompetenz und Alltagsfantasien von Jugendlichen“. Vorschläge für neue Gesetze formulieren unter anderem die Projekte GenE-TyPE in Mannheim, GenELECTION in Halle und ELSA-GEA in Potsdam.
Philosophen, Sozialwissenschaftler und Juristen arbeiten sich dabei vor allem an drei Fragen ab:
– Dürfen Keimbahn-Eingriffe bei Menschen erlaubt werden, also Veränderungen von Samen-, Ei- oder Embryo-Zellen? Und wenn ja – nur gegen schwere Erbkrankheiten oder auch zur Verbesserung von Eigenschaften wie Schönheit und Intelligenz?
– Sollen genom-editierte Pflanzen und Tiere zugelassen werden? Agrarchemie-Konzerne trommeln für eine Freigabe ohne Kenn-zeichnungspflicht; Umweltschützer und Biobauern sind dagegen.
– Was ist von Gene-Drive-Technologien zu halten, die ganze Tierarten verändern oder ausrotten können? Besonders heikel sind Veränderungen, die nicht nur ein bestimmtes Individuum betreffen, sondern vererbt werden können: Möglicherweise werden die Folgen eines Eingriffs erst Generationen später sichtbar.
Die Max-Planck-Gesellschaft und andere deutsche Wissenschafts-organisationen sprechen sich für Freigaben bei Pflanzen und Nutztieren aus, aber vorerst gegen Gene-Drive-Experimente. Genmanipulation bei Menschen sei beim derzeitigen Stand der Technik noch zu riskant – könne aber gegen schwere Krankheiten helfen und müsse deshalb weiter erforscht werden. Der Deutsche Ethikrat, der die Bundesregierung berät, empfiehlt den Aufbau einer internationalen Kontroll-Behörde, ähnlich wie die Atomenergie-Organisation in Wien. Anfang März forderten die Ethikräte Deutschlands, Frankreichs und Großbritanniens in einer gemeinsamen Erklärung eine „breite gesellschaftliche Debatte“.
Dafür muss Genom-Editierung aber erst einmal allgemein bekannt gemacht werden. Darum bemühen sich die „Diskurs-Projekte“. Im Projekt GENEDIS der Universität Eichstätt zum Beispiel haben Wissenschaftler und Schülergruppen Einführungsfilme und Unterrichtsmaterialien entwickelt. Das Projekt GENOMEDIT der Freien Universität Berlin will Ende dieses Jahres eine Online-Lehrplattform zu ethischen, juristischen und sozialen Fragen der Genom-Editierung eröffnen.
Gerade veröffentlicht wurde ein „Keimbahn-Krimi“ zu den chinesischen Designer-Babys, den die aus Böblingen stammende Künstlerin Sheree Domingo für das Projekt ZukunftMensch gezeichnet hat. Mit Hilfe dieses Comics will die Forschungsstelle Ethik der Genom-Editierung der Universität Tübingen „mit vielen Menschen über die Folgenhaftigkeit möglicher Keimbahn-intervention ins Gespräch kommen“. Dürfen wir unsere Evolution selbst in die Hand nehmen? Robert Ranisch, der Leiter der Tübinger Forschungsstelle, plädiert dafür, einen kühlen Kopf zu bewahren: „Genom-Editierung wird uns weder alle töten noch erlösen. Da bin ich mir recht sicher.“
Martin Ebner
Den Comic „In anderen Umständen – Geschichten vom Eingriff ins Erbgut“ gibt es hier: www.zukunftmensch.com
Published, Aperis: d’Lëtzebuerger Land, 22.05.2020
Gentechnik 2.0 ohne Kontrolle?
Im Schatten von Corona bereitet die EU die Freigabe der Genom-Editierung vor
Never let a good crisis go to waste… Wenn die Öffentlichkeit anderweitig beschäftigt ist, lassen sich profitable, aber unpopuläre Vorhaben verwirklichen. Und was könnte unbeliebter sein als Gentechnik? Ob sie auch ohne Staatsgelder profitabel ist, weiß man nicht so genau; allein gegen den Bayer-Konzern (Monsanto) laufen derzeit fast 50.000 Klagen. Auf jeden Fall trifft es sich gut, dass in Europa gerade jetzt die Weichen für das künftige Gentechnik-Recht gestellt werden: Demonstranten haben Ausgangssperre.
Schon seit Jahren versprechen Gentech-Lobbyisten bessere Ernten und großartige Gewinne. Pflanzen, die Hitze, Trockenheit, Klimawandel widerstehen. Weniger Pestizide, weniger Dünger- und Wasserverbrauch. Preiswerte, aber gesunde Nutztiere. Auch die Bekämpfung des Hungers in Afrika sei ihnen ein ganz arges Anliegen. Außerdem seien neue Verfahren wie CRISPR/Cas, TALEN oder Zinkfinger-Nukleasen, die unter dem Begriff „Genom-Editierung“ zusammengefasst werden, viel besser als klassische Gentechnik: zielgerichtet, präzise, sicher – und von natürlichen Mutationen oder konventioneller Züchtung nicht zu unterscheiden.
Trotz aller PR bleibt die Ablehnung der Gentechnik in Europa erstaunlich stabil. Nicht nur in Österreich, wo der Handel „Gentechnik-freie Wochen“ feiert, erreichen Gegner 70 Prozent und mehr. Immer mehr Länder führen nach deutschem Vorbild Label für Produkte „ohne Gentechnik“ ein, zuletzt Polen. Bei Umfragen sagt die Mehrheit: Ja zu Gentech-Medikamenten aus dem Labor – Nein zu Gentechnik in Landwirtschaft und freier Wildbahn. Das ist auch ungefähr die Rechtslage.
Am 25. Juli 2018 hat der Europäische Gerichtshof zur allgemeinen Überraschung entschieden, dass neue Gentechnik wie alte behandelt werden soll: Durch Genom-Editierung erzeugte Organismen sollen dem Gentechnik-Recht unterliegen, also den etablierten EU-Regeln für Zulassung, Kennzeichnung, Rückverfolgbarkeit und Haftung. De facto ist das ein Verbot: Als „gentechnisch verändert“ gekennzeichnete Lebensmittel sind praktisch unverkäuflich. Öffentliche Standort-Register ermöglichen es Gegnern, Versuch und Anbau im Freiland zu zerstören.
Firmen, die bereits die Zulassung von GE-Pflanzen beantragt hatten, wurden von dem EuGH-Urteil kalt erwischt. Die EU-Kommission war konsterniert. Der EU-Rat, also die Regierungen der EU-Staaten, beauftragte die Kommission, bis April 2021 eine „Untersuchung“ zum „Status neuartiger genomischer Verfahren im Rahmen des Unionsrechts“ vorzulegen und Änderungen vorzuschlagen. Verschiedene Länder gaben dazu Erklärungen ab: Luxemburg, Polen, Ungarn und drei weitere Länder betonten, dass der Schutz von Gesundheit und Umwelt „besondere Vorsicht“ erfordere (auf Deutsch: die Gesetze lieber nicht ändern). Dagegen verlangten die Niederlande und Spanien, bei der Überprüfung von Gentechnik nicht nur das Vorsorgeprinzip, sondern auch „Verhältnismäßigkeit“ zu beachten (auf Deutsch: die Überwachung der derzeitigen Gesetze ist uns zu teuer).
Ist dieser Vorstoß ein erster Schritt zur Aufweichung des EU-Gentechnik-Rechts? Dafür trommeln vor allem die vier Agrarchemie- und Saatgut-Konzerne, die weltweit das Gentech-Geschäft kontrollieren: DowDuPont (Agrarsparte: Corteva), Bayer (fusioniert mit Monsanto), Syngenta und BASF. Unterstützt werden sie dabei von Wissenschaftlern und Forschungseinrichtungen, die oft gemeinsam mit Gentech-Firmen Patente verwerten wollen.
Die Herausforderung für Lobbyisten: Genom-Editierung nicht als Gentechnik einstufen oder gleich alle Regeln für Eingriffe ins Erbgut lockern – gleichzeitig aber die Patentierbarkeit für Gentech-Organismen erhalten. Neue Verfahren wie CRISPR/Cas sind im Prinzip viel billiger und zugänglicher als ältere Techniken. Wenn jeder Biohacker oder Bauer seine eigenen Gewächse basteln dürfte, wäre das kaum im Sinn der Industrie. Der Profit hängt weitgehend von der Regulierung ab.
Bereits im vergangenen Sommer [2019] veröffentlichte das belgische Life-Sciences-Institut VIB eine „offene Stellungnahme für den Einsatz von Genom-Editierung für nachhaltige Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion in der EU“. Bisher haben 191 Professoren und Institutsleiter aus 25 Ländern unterschrieben, davon 41 aus Deutschland. Darin heißt es, Genom-Editierung sei „entscheidend für Wohlstand und Lebensmittelsicherheit“. Das EuGH-Urteil sei „schlicht zu kompliziert und zu teuer, um befolgt zu werden“, es reflektiere „nicht mehr korrekt den Stand der Wissenschaft“. Strenge Auflagen für Gentechnik seien ein „unvernünftiges regulatorisches Hindernis“.
Bei einer Wissenschaftsjournalisten-Konferenz in Bremen, unter anderem von Bayer und BASF gesponsert, präsentierten Ende 2019 die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG), die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina und die Union der deutschen Akademien, also die größten und finanzkräftigsten Wissenschaftsorganisationen Deutschlands, gemeinsame Forderungen: Organismen, in die „keine artfremde genetische Information eingefügt ist“ (aka Genom-Editierung) sollten wie Mutagenese vom Gentechnik-Recht ausgenommen werden. Wie in USA sollten auch in Europa die meisten Gentech-Pflanzen unreguliert angebaut und ohne Kennzeichnung vermarktet werden dürfen. Längerfristig brauche es einen „völlig neuen Rechtsrahmen“, der sich nicht mehr auf die Technik, sondern auf die Produkte beziehen soll. Der heutige Ansatz sei „wissenschaftlich nicht begründbar“.
Gentech-Gegner retournieren den Vorwurf der Unwissenschaftlich-keit. Sie lassen ebenfalls Professoren aufmarschieren und fordern eine strengere Regulierung. Im Januar wurde die Studie „Risikoabschätzung von gentechnisch veränderten Organismen in der EU und der Schweiz“ vorgestellt: Finanziert von der Schweizer Mercator-Stiftung, koordiniert vom Münchner Testbiotech-Institut hatte ein Dutzend Wissenschaftler das EU-Zulassungsverfahren unter die Lupe genommen. Ihnen zufolge werden Gentech-Importe mangelhaft kontrolliert, auf der Basis von Herstellerangaben, ähnlich wie Autoabgase: „Die in Feldversuchen getesteten GV-Pflanzen entsprechen nicht denjenigen, die tatsächlich importiert werden.“
Für unschöne Details interessiert sich die neue EU-Kommission unter Ursula von der Leyen eher nicht. Ihre aktuellen Projekte sind ein „Green Deal“ und eine neue Landwirtschaftsstrategie. Eine Präsentation, die im November geleakt wurde, erwähnte ausdrücklich „neue genomische Techniken“. Nachrichtenagenturen meldeten bereits, neue Gentechnik solle „die Nahrungsmittelproduktion an den Klimawandel anpassen“. Die deutsche Agrarministerin Julia Klöckner sekundierte, es brauche eine „differenziertere“ Zulassung und „mehr Offenheit und Fortschritte in der Pflanzenzucht“. Die EU-Kommission aber geht nun vorsichtiger vor: Die veröffentlichte Version des „Green Deal“ vermeidet Reizwörter wie Gentechnik. Vorerst ist auch keine Rede mehr davon, das im EU-Recht verankerte Vorsorgeprinzip zu ersetzen durch ein „Innovationsprinzip“, das sich Lobbyisten der Chemieindustrie ausgedacht haben.
Die EU-Kommission, die jetzt das Gentech-Recht „untersucht“, veranstaltete am 10. Februar eine erste Anhörung, um das Studiendesign zu besprechen. Das Resultat einer Konsultation hängt durchaus vom Fragebogen ab. Laut Corporate Europe Observatory waren unter den 94 geladenen Verbänden nur 11 Umwelt- und Verbraucher-Organisationen – aber gleich mehrfach Vertreter der Gentech-Konzerne. Lediglich drei Verbände sprachen für die Bio-Landwirtschaft, die von einer Verwässerung des „Ohne Gentechnik“-Labels massiv getroffen würde. Eine „derart voreingenommene Konstellation“ lasse befürchten, dass die Studie „zu einem vorher festgelegten Ergebnis führt“, mault die Aktivistin Nina Holland.
Sechs Biotech-Studenten der Universität Wageningen geht das alles zu langsam. Unter dem Slogan „Grow Scientific Progress“ haben sie für die Freigabe der Genom-Editierung eine europaweite Bürgerinitiative zur „Aktualisierung“ des EU-Rechts gestartet. Bis zum 25. Juli 2020 müssten sie eine Million Unterschriften sammeln. Bisher haben sie rund 8.000, davon aus Deutschland, wo 72.000 Unterschriften nötig wären, immerhin 1.500 (rund 2 Prozent). Offensichtlich hat Gentechnik auf konventionellen demokratischen Wegen keine Chance. Das macht aber wohl nichts. Im Ausnahmezustand entscheiden innovative Experten.
Nachrichten aus der dynamischen Welt der Gentechnik:
– pro: www.transgen.de
– contra: www.keine-gentechnik.de
„Frankenstein-Food“ vs. „innovative Präzisionszüchtung“
So umstritten wie Eingriffe in das Erbgut sind auch das Wording und Framing dazu. Gegner sprechen von „Manipulationsmethoden“, betonen „Gefahren für Umwelt und Verbraucherschutz“, warnen vor „Patent-Kartellen“ und „Machtkonzentration“. Befürworter vermeiden das Wort „Gentechnik“. Lieber sprechen sie von „innovativer biobasierter Forschung“. Leidlich neutral sind diese Begriffe:
Klassische Gentechnik ist bislang das wichtigste Gentech-Verfahren: Einzelne artfremde Gene werden einem Empfängerorganismus injiziert und an zufälliger Stelle im Genom eingebaut. Diese „Transgenese“ wird vom EU-Recht seit 2001 reguliert. Derzeit wird in der EU nur eine gentechnisch veränderte Pflanze angebaut: MON810, ein insektengiftiger Mais von Bayer/Monsanto in Spanien. Luxemburg macht, wie die meisten EU-Staaten, von einer Opt-Out-Möglichkeit Gebrauch und verbietet den kommerziellen Anbau. Für den Import in die EU sind dagegen bereits rund 80 gentechnisch veränderte Pflanzen zugelassen. Besonders aus Amerika werden große Mengen Gentech-Soja und -Mais eingeführt, vor allem als Futtermittel.
Bei der Mutagenese werden Organismen radioaktiv bestrahlt oder mit Chemikalien behandelt, was ungerichtete, zufällige Mutationen auslöst. Unerwünschte Mutanten werden weggeworfen, interessante Eigenschaften in vorhandene Sorten eingekreuzt. Bis 2017 sind schätzungsweise über 3.200 Mutagenese-Pflanzensorten auf den Markt gekommen. Genaueres weiß man nicht, denn der EuGH hat sie im Juli 2018 zwar als „gentechnisch veränderte Organismen“ eingestuft, aber von den Vorschriften des Gentechnik-Rechts ausgenommen: keine Kontrolle, keine Kennzeichnung.
Genome Editing ist ein Sammelbegriff für rund 20 neue molekular-biologische Verfahren, die zellinterne Reparaturmechanismen ausnützen, um Erbgut gezielter und präziser als bisher zu verändern. Mit „Gen-Scheren“, etwa dem seit 2012 patentierten CRISPR/Cas-Verfahren, lassen sich einzelne Gene oder ganze Gen-Sequenzen austauschen oder ausschalten. GE-Soja und GE-Lachse werden bereits vermarktet, sind in der EU allerdings nicht zugelassen. Besonders umstritten sind „Gene Drive“-Techniken: Mutationen werden nicht nur an die Hälfte der Nachkommen vererbt, sondern an alle – gezielte Evolution im Zeitraffer. Damit könnten ganze Spezies verändert oder ausgerottet werden.
In der Praxis werden alte und neue Gentechnik-Verfahren ver-mischt. Das Münchner „Institut für unabhängige Folgeabschätzung in der Biotechnologie“ führt zu EU-Zulassungen eine Datenbank: www.testbiotech.org
Foto: The art of Agi Haines is focused on the human body. At Ars Electronica 2014 she presented this baby with improved heat resistance. Varmeltenceo: artistino Agi Haines plibonigis bebon. Installation der Künstlerin Agi Haines bei der Ars Electronica 2014 in Linz, Österreich: Baby, das zur Bewältigung der Klimaerwärmung mit vergrößerter Hautfläche ausgestattet ist.